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E-Rechnung

E-Rechnungspflicht: Was ab 2027 und 2028 auf Ihr Unternehmen zukommt

Empfangspflicht seit 2025, Ausstellungspflicht ab 2027 und 2028: Fristen, Formate, Ausnahmen und was Ihre Software können muss.

Nadeem Abbas zuletzt aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die E-Rechnung im inländischen B2B-Verkehr verpflichtend gemacht. Die Einführung erfolgt stufenweise, und für viele Unternehmen steht der entscheidende Schritt noch bevor.

Die Fristen im Überblick

  1. Seit 01.01.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
  2. Ab 01.01.2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen.
  3. Ab 01.01.2028: Die Ausstellungspflicht gilt für alle Unternehmen im inländischen B2B-Verkehr.

Welche Formate zählen?

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebettetem XML, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL). Eine PDF-Datei ohne strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung.

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
  • Fahrausweise
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können
  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Was Ihre Software können muss

Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software E-Rechnungen im Eingang automatisch einliest, validiert und GoBD-konform im Originalformat archiviert. Für den Ausgang sollte sie mindestens ZUGFeRD erzeugen, idealerweise auch XRechnung, die öffentliche Auftraggeber verlangen.

Die Archivierung muss im Originalformat erfolgen. Ein Ausdruck oder eine Bilddatei genügt nicht.

Checkliste für die Umstellung

  • Empfangsweg festlegen (zentrale E-Mail-Adresse oder Portal)
  • Software auf XRechnung/ZUGFeRD prüfen und Visualisierung testen
  • Archivierung im Originalformat sicherstellen
  • Verfahrensdokumentation aktualisieren
  • Mit der Steuerkanzlei die Übergabe klären

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand September 2026 wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Über die Redaktion

Nadeem Abbas

Gründer und Autor von Softwarenavi

Nadeem Abbas betreibt Softwarenavi als private, unabhängige Website und vergleicht Unternehmenssoftware für den deutschen Markt auf Basis von Herstellerangaben, geprüften Preislisten und Nutzerbewertungen.

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