Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen und ein neues Verfahren. Auch die E-Rechnung spielt dabei eine Rolle.
Die Grenzen seit 2025
- Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €
- Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €
Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Regelung ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Eine Software, die den Jahresumsatz laufend anzeigt, hilft, diesen Moment nicht zu verpassen.
E-Rechnung für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, sind aber von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen. Eine einfache Lösung, die ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien lesbar darstellt und archiviert, genügt.
Welche Software reicht?
Für die meisten Kleinunternehmer genügt ein Programm mit:
- Rechnungsstellung mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG
- Belegerfassung und GoBD-konformer Ablage
- EÜR inklusive Anlage EÜR
- Empfang und Archivierung von E-Rechnungen
Programme wie Papierkram bieten dafür eine kostenlose Einstiegsversion; Lexware Office und sevdesk starten mit günstigen Paketen. Eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für Kleinunternehmer in der Regel nicht erforderlich.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

