Zum Inhalt springen

Werbehinweis: Diese Seite enthält Partnerlinks, gekennzeichnet als „Anzeige“. Schließen Sie darüber einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision. Ihr Preis bleibt gleich, und auf unsere Bewertungen und Rangfolgen hat das keinen Einfluss. So finanzieren wir uns

HR

HR-Software und Betriebsrat: Mitbestimmung nach § 87 BetrVG richtig einplanen

Warum der Betriebsrat bei der Einführung von HR-Software mitbestimmt, wie eine Betriebsvereinbarung aussieht und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

Nadeem Abbas zuletzt aktualisiert am 7 Min. Lesezeit

Wer in einem Unternehmen mit Betriebsrat eine HR-Software einführt, muss die Mitbestimmung von Anfang an einplanen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Auf eine Überwachungsabsicht kommt es nicht an.

Warum fast jede HR-Software betroffen ist

Abwesenheiten, Arbeitszeiten, Zielvereinbarungen, Zugriffsprotokolle: Moderne HR-Systeme verarbeiten zahlreiche Daten, aus denen Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung möglich sind. Damit ist die Mitbestimmung praktisch immer ausgelöst.

Inhalte einer Betriebsvereinbarung

  • Zweck und Umfang der Software, eingesetzte Module
  • Verarbeitete Datenkategorien und Zugriffsrechte
  • Ausschluss von Leistungs- und Verhaltenskontrollen (oder deren Grenzen)
  • Auswertungen und Berichte, die zulässig sind
  • Löschfristen und Protokollierung
  • Verfahren bei Änderungen und neuen Modulen

Praxistipps

  1. Binden Sie den Betriebsrat bereits bei der Anbieterauswahl ein.
  2. Fragen Sie Anbieter nach Muster-Betriebsvereinbarungen und Rollenkonzepten.
  3. Planen Sie eine Testphase mit echten Anwendungsfällen.
  4. Stimmen Sie sich parallel mit der oder dem Datenschutzbeauftragten ab.

Worauf Sie bei der Software achten

Ein feingranulares Rollen- und Rechtekonzept, konfigurierbare Löschfristen und eine transparente Protokollierung erleichtern die Verhandlung erheblich. Anbieter mit viel Erfahrung im deutschen Mittelstand, etwa Personio, HRworks oder rexx systems, kennen die typischen Fragen und liefern entsprechende Unterlagen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Über die Redaktion

Nadeem Abbas

Gründer und Autor von Softwarenavi

Nadeem Abbas betreibt Softwarenavi als private, unabhängige Website und vergleicht Unternehmenssoftware für den deutschen Markt auf Basis von Herstellerangaben, geprüften Preislisten und Nutzerbewertungen.

Weitere Beiträge